Rechtsprechung
   OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17381
OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06 (https://dejure.org/2006,17381)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.10.2006 - 1 W 37/06 (https://dejure.org/2006,17381)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 1 W 37/06 (https://dejure.org/2006,17381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Erledigung eines verkehrsbehördlichen Ge- und Verbots durch Entfernen der Verkehrszeichen; vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Widmungsfiktion; Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der eingeschränkten Freigabe einer Wegefläche für den Fahrzeugverkehr; Erledigung eines verkehrsbehördlichen Gebots und Verbots durch Entfernen von Verkehrszeichen; Auslegung einer verkehrsrechtlichen Anordnung als Verwaltungsakt; Begründung einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1; ; StrG SL § 6 Abs. 6

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96

    Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen beginnt mit Aufstellung des

    Auszug aus OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06
    Diese verkehrsbehördliche Anordnung stellt vor dem Aufstellen der Verkehrszeichen noch keine Regelung mit Rechtswirkungen gegenüber Anliegern oder Verkehrsteilnehmern dar, sondern erfüllt insoweit lediglich eine vorbereitende Funktion vgl. BVerwG, Urteil vom 09.09.1993 -11 C 37/92-; Hessischer VGH, Urteil vom 31.03.1999 -2 UE 2346/96-, sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.1995 -5 S 3563/94-, jeweils zitiert nach Juris.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich entgegen der Ansicht der Antragsteller auch nicht aus dem Urteil des Hessischen VGH vom 31.03.1999 -2 UE 2346/96-.

  • OVG Saarland, 24.10.1986 - 2 R 278/86
    Auszug aus OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06
    Die ständige Rechtsprechung des Senats in Erschließungssachen, dass Eintragungen im Bebauungsplan keine Widmungsfiktion nach § 6 Abs. 6 StrG SL begründen (vgl. grundlegend Beschluss vom 24.10.1986 - 2 R 278/86 -, SKZ 1987, 68), gilt auch in verkehrsrechtlichen Streitverfahren.

    Daher schließen die in § 6 Abs. 6 SStrG genannten "förmlichen Verfahren" den Bebauungsplan nicht mit ein ständige Rechtsprechung des OVG des Saarlandes; grundlegend Beschluss vom 24.10.1986 -2 R 278/86-, SKZ 1987, 68; im weiteren Beschlüsse vom 29.04.1988 -1 W 125-132/88-; Urteil vom 20.02.1990 -1 R 258/88-, Beschlüsse vom 27.02.1997 -1 W 5-13, 15 und 16/97 -, SKZ 1997, 269 Leitsatz 7, sowie Beschluss vom 31.08.2005 -1 W 10/05-, AS 32, 331 = SKZ 2006, 107.

  • BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 9.80

    Zulässigkeit der Anordnung eines Nachtfahrverbots in einem Kurort - Genügen der

    Auszug aus OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06
    Im weiteren kann bei der vorliegend gebotenen summarischen Betrachtung nicht festgestellt werden, dass der Antragsgegner bei seiner Ermessensentscheidung, wie in Ansehung der zu erwartenden winterlichen Verkehrsstörungen in der Robert-Schumann-Straße der Verkehr zu regeln ist, dem Gebot, die beteiligten Interessen - hier die Interessen der Antragsteller sowie die Interessen der Allgemeinheit und der Anlieger der Robert-Schumann-Straße - sachgerecht gegeneinander abzuwägen vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 27.01.1993, a.a.O., und vom 03.06.1982 -7 C 9/80-, zitiert nach Juris, nicht nachgekommen ist.
  • VGH Hessen, 16.04.1991 - 2 UE 2858/88

    Rechtswidrigkeit einer die straßenrechtliche Widmung beschränkende

    Auszug aus OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch in Ansehung der von den Antragstellern aufgezeigten Gegenauffassung zu anderen Landesstraßengesetzen vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 16.04.1991 -2 UE 2858/88-, NVwZ-RR 1992, 5; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Auflage, Kapitel 7, Rdnr. 19.32 fest.
  • BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach den §§ 80 Abs. 5 und 123 VwGO - verwiesen werden kann vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.1989 -9 B 165/89-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1993 -5 S 1112/93-, sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 26.1.1988 -2 TG 1623/87-, jeweils zitiert nach Juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 5 S 1112/93

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen kraft Gesetzes sofort vollziehbare

    Auszug aus OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach den §§ 80 Abs. 5 und 123 VwGO - verwiesen werden kann vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.1989 -9 B 165/89-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1993 -5 S 1112/93-, sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 26.1.1988 -2 TG 1623/87-, jeweils zitiert nach Juris.
  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

    Auszug aus OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06
    Das Straßenverkehrsrecht berechtigt nicht zu verkehrsregelnden Maßnahmen, die über den Umfang der wegerechtlichen Widmung der Straße hinaus andere Benutzungs(Verkehrs)arten zulassen vgl. BVerwG, Urteile vom 28.07.1989 -7 C 65/88- und vom 26.06.1981 -7 C 27/79 -, jeweils zitiert nach Juris.
  • BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als

    Auszug aus OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06
    Diese verkehrsbehördliche Anordnung stellt vor dem Aufstellen der Verkehrszeichen noch keine Regelung mit Rechtswirkungen gegenüber Anliegern oder Verkehrsteilnehmern dar, sondern erfüllt insoweit lediglich eine vorbereitende Funktion vgl. BVerwG, Urteil vom 09.09.1993 -11 C 37/92-; Hessischer VGH, Urteil vom 31.03.1999 -2 UE 2346/96-, sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.1995 -5 S 3563/94-, jeweils zitiert nach Juris.
  • VGH Hessen, 26.01.1988 - 2 TG 1623/87

    Einstweilige Anordnung gegen beabsichtigte Errichtung einer Lichtzeichenanlage

    Auszug aus OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach den §§ 80 Abs. 5 und 123 VwGO - verwiesen werden kann vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.1989 -9 B 165/89-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1993 -5 S 1112/93-, sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 26.1.1988 -2 TG 1623/87-, jeweils zitiert nach Juris.
  • OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - Widmungsfiktion - Geschäft der

    Auszug aus OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06
    Daher schließen die in § 6 Abs. 6 SStrG genannten "förmlichen Verfahren" den Bebauungsplan nicht mit ein ständige Rechtsprechung des OVG des Saarlandes; grundlegend Beschluss vom 24.10.1986 -2 R 278/86-, SKZ 1987, 68; im weiteren Beschlüsse vom 29.04.1988 -1 W 125-132/88-; Urteil vom 20.02.1990 -1 R 258/88-, Beschlüsse vom 27.02.1997 -1 W 5-13, 15 und 16/97 -, SKZ 1997, 269 Leitsatz 7, sowie Beschluss vom 31.08.2005 -1 W 10/05-, AS 32, 331 = SKZ 2006, 107.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an die Straßenbehörde zur Aufstellung von

  • VG Saarlouis, 27.01.2010 - 10 K 253/09

    Feststellungsklage betreffend den Umfang privatrechtlicher Befugnisse an einer

    So das OVG des Saarlandes in ständiger Rechtsprechung; vgl. dazu nur die Grundsatzentscheidung mit Beschluss vom 24.10.1986, 2 R 278/86, dokumentiert bei juris (Kurztext) sowie die Beschlüsse vom 31.8.2005, 1 W 10/05, und vom 23.10.2006, 1 W 37/06, jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung des OVG, jeweils zitiert nach juris.

    zu alledem: OVG Saarlouis, Urteile vom 28.11.2000, 2 R 8/99, BRS 63 Nr. 158 (2000), vom 8.12.1992, 2 R 27/92, RdL 1993, 134, und vom 28.05.1996, 2 R 24/95; ferner Beschlüsse vom 6.11.2003, 1 W 33/03, vom 23.10.2006, 1 W 37/06, vom 21.8.2007, 1 B 331/07, NVwZ-RR 2008, 76; siehe auch: VG Saarlouis, Beschluss vom 8.10.2008, 11 L 507/08, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch das Urteil der Kammer vom 16.122009, 10 K 249/09.

  • OVG Saarland, 02.11.2012 - 1 B 245/12

    Abgrenzung der erschließungsbeitragspflichtigen Anbaustraße bei teilweiser

    3 und S. 108, und vom 23.10.2006 - 1 W 37/06 -, SKZ 2007, 44 Leits.
  • OVG Saarland, 04.11.2022 - 1 A 112/21

    Verlegung einer Bushaltestelle

    Es fragt sich jedoch, ob es der Klägerin prozessrechtlich freistand, ihr Begehren auf Entfernung/Verlegung der Bushaltestelle auch dann (noch) im Wege der Leistungsklage gegen die Beklagte zu verfolgen, nachdem die Regelung, gegen die sie sich der Sache nach wendet, straßenverkehrsbehördlich angeordnet, durch das Aufstellen des Haltestellenschilds 224 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO in Gestalt eines Verwaltungsakts [vgl. zur Einstufung als Verwaltungsakt: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.4.1991 - 1 W 197/90 -, juris] (§ 35 Satz 2 SVwVfG) bekanntgemacht [Die verkehrsbehördliche Anordnung des Landkreises ... vom 28.9.2020 stellt gegenüber Klägerin hingegen - anders als die Zulassungsbegründung wohl meint - als vorbereitende Handlung ohne Außenwirkung keinen Verwaltungsakt dar, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.10.2006 - 1 W 37/06 - Rn. 4, juris] und damit grundsätzlich im Wege der Anfechtungsklage (nur) unter spezifischen Voraussetzungen (etwa § 74 Abs. 1 VwGO) einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen sein könnte.
  • VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14

    Eilantrag gegen Aufhebung von Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt der B 252 in

    Das folgt daraus, dass die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung darstellt, der erst durch das Entfernen der Verkehrszeichen bekannt gegeben und damit wirksam wird (siehe dazu OVG Münster, Beschluss vom 12.02.1997, 25 B 2562/96 , Juris; OVG Saarland, Beschluss vom 23, 10.2006, 1 W 37/06 , Juris).
  • VG Hamburg, 02.05.2023 - 5 E 1752/23

    Straßen- und Wegerecht: Vorbeugender Rechtsschutz gegen eine Vollsperrung einer

    Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung stellt vor dem Aufstellen des Verkehrszeichens oder der Verkehrseinrichtung keine Regelung mit Rechtswirkungen gegenüber Anliegern oder Verkehrsteilnehmern dar (BVerwG, Urt. v. 9.9.1993, 11 C 37/92, juris Ls. und Rn. 10; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.9.2017, 12 ME 249/16, juris Rn. 83; OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.10.2006, 1 W 37/06, BeckRS 2007, 20574 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 16.12.2009 - 10 K 249/09

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Eigenschaft eines Weges als nicht

    zu alledem: OVG Saarlouis, Urteile vom 28.11.2000, 2 R 8/99, BRS 63 Nr. 158 (2000), vom 8.12.1992, 2 R 27/92, RdL 1993, 134, und vom 28.05.1996, 2 R 24/95; ferner Beschlüsse vom 6.11.2003, 1 W 33/03, vom 23.10.2006, 1 W 37/06, vom 21.8.2007, 1 B 331/07, NVwZ-RR 2008, 76; siehe auch: VG Saarlouis, Beschluss vom 8.10.2008, 11 L 507/08, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Hamburg, 28.04.2023 - 5 E 1712/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Anwohners gegen eine mehrtägige - zur Durchführung

    Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung stellt vor dem Aufstellen des Verkehrszeichens oder der Verkehrseinrichtung keine Regelung mit Rechtswirkungen gegenüber Anliegern oder Verkehrsteilnehmern dar (BVerwG, Urt. v. 9.9.1993, 11 C 37/92, juris Ls. und Rn. 10; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.9.2017, 12 ME 249/16, juris Rn. 83; OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.10.2006, 1 W 37/06, BeckRS 2007, 20574 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 08.06.2009 - 10 L 196/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Aufstellung von Verkehrszeichen;

    BVerwG, Urteil vom 09.09.1983, 11 C 37/92; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.10.2006, 1 W 37/06, m.w.N.
  • VG Saarlouis, 16.08.2011 - 10 L 341/11

    Einstweilige Anordnung gegen die Einrichtung eines gemeinsamen Auto- und Radweges

    BVerwG, Urteil vom 09.09.1993, 11 C 37/92; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.10.2006, 1 W 37/06.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht